Unter E-Schrott fallen alle Geräte, die mit Strom oder Batterie betrieben worden sind. Es sind dies Kühl- und Gefriergeräte, Bildschirme oder Gasentladungslampen.
Großgeräte: Zu diesen zählen alle Geräte, mit einer Kantenlänge von mehr als 50 Zentimeter. Beispiele dafür sind Waschmaschinen, Wäschetrockner, Bügelmaschinen, Geschirrspüler, Herde, Ceranfelder, Heizgeräte, etc.
Kleingeräte: Die Kantenlänge dieser Kategorie beträgt weniger als 50 Zentimeter. In dieser Kategorie finden sich Bügeleisen, Mixer, Kaffeemaschinen, Rasierapparate, Radios, CD-Player, Telefone, diverse Werkzeuge, etc.